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Hintergrundwissen zu Warenrückverfolgung / Chargenbildung / EU 178/2002
Herkunftssicherung und Marktrücknahmen: Gemäß der Verordnung Nr. 178/2002 richten die Lebensmittelunternehmer Systeme und Verfahren ein, die die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel und ihrer Zutaten sowie gegebenenfalls der zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere ermöglichen.
Aktuell: Warenrückverfolgung ist für die Dönerbranche sehr wichtig, damit die Dönerproduktion auch in 2010 weiter genehmigt werden kann, betonte Dr. Giffey vom Berliner LAGeSo auf dem 1. Welt-Döner- Kongress.
flagranto-software und Warenrückverfolgung:
Das Einscannen der Döner am Warenausgang ist die größte Rationalisierung am ganzen System. Alle Daten des Döners werden bei der Produktion in die Wiegedatenbank gespeichert, der Döner erhält eine Barcode-ID, ein Unikat die nur diesen Döner identifiziert. Diese ID „weiß“ alles über den Döner, wann welcher Lieferant das Fleisch geliefert hat, welche Charge am Wareneingang drauf stand, welche Gewürze in der Produktion dazu gekommen sind, welche Charge in der Produktion gebildet wurde, welcher Mitarbeiter ihn gebaut hat, wie viel er wiegt, wann er produziert wurde, in welchem Lager er liegt. Mit nur einem Scan auf den Döner am Warenausgang (eben die Barcode-ID) werden diese Daten dann um den Kunden der ihn gekauft hat ergänzt und alle nötigen Daten für den Lieferschein und Rechnung aus der Wiegedatenbank und den Kundenpreislisten geholt. Über diesen Scan wird dann auch das Lager abgebucht.
Gibt es eine Reklamation braucht man nur diese Barcode-ID und wir erfahren sofort alles über den Döner. Seine gesamte Geschichte in seinem kurzem „Leben“ zwischen Herstellung und Verzehr.
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